Mitgliedsbeiträge

Beitragsbemessungsgrundlage sind die in der Lohnsteuerkarte eingetragenen Beträge, die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse, Lohnersatzleistungen sowie Renten und steuerpflichtige Einnahmen. Bei Ehegatten ist nur ein gemeinsamer Beitritt möglich. Beitragsbemessungsgrundlage sind dann die gemeinsamen Einnahmen. Die Beiträge sind nach sozialen Gesichtspunkten gestaltet. Der Mindestbeitrag von 50,00 EUR kann nicht unterschritten werden.

Hinweis: Der Mitgliedsbeitrag ist steuerlich absetzbar.

Beitrags-
klasse
Gesamtbruttojahreseinkommen des Mitgliedes in € (=Bemessungsgrundlage) Beitrag
inkl. MwSt.
1 0,00 € bis 7.500,00 € 50,00 €
2 7.501,00 € bis 15.000,00 € 75,00 €
3 15.001,00 € bis 22.500,00 € 100,00 €
4 22.501,00 € bis 30.000,00 € 130,00 €
5 30.001,00 € bis 40.000,00 € 160,00 €
6 40.001,00 € bis 50.000,00 € 210,00 €
7 50.001,00 € bis 70.000,00 € 260,00 €
8 70.001,00 € bis 90.000,00 € 310,00 €
9 ab 90.001,00 €     360,00 €

 

Mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom Februar 2023 wurde eine neue Beitragsordnung abgestimmt.
Diese ist bei Ihren Beratungsstellen erhältlich und steht hier auch als Download zur Verfügung.

Bitte beachten Sie auch unsere zugrunde liegende Satzung.