Für Rentner:

  • Wer glaubt, Ruhestand bedeutet auch Ruhe vor dem Finanzamt, irrt leider.

    Steuersenker: Ruheständler können mit Versicherungsbeiträgen, weiteren Sonderausgaben, Krankheitskosten und Ausgaben für Haushaltshilfen ihre Steuerlast senken. Neben der Anlage R müssen sie den Mantelbogen und die Anlage Vorsorgeaufwand abgeben. Wer außer Renten noch Einkünfte wie Zinsen, Mieten oder Lohn aus einem Nebenjob hat, muss zudem die Anlagen KAP, V, N (bei Bezügen von Pensionären) ausfüllen. Der Fiskus zieht automatisch eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro ab. Können Rentner höhere Ausgaben nachweisen, erkennt der Fiskus Gewerkschaftsbeiträge, Kosten für Rentenberater, Schuldzinsen, wenn freiwillige Beiträge in die Angestelltenversicherung mit Krediten nachgezahlt werden (Anlage R, Zeilen 50 bis 57), an. Aber auch Rechtsberatungs- und Prozesskosten zur Klärung von Ansprüchen, etwa mit der Deutschen Rentenversicherung Bund.