Für die Familie:

  • Mit der Hochzeit ändert sich die Steuerklasse: Ab dem Tag der standesamtlichen Hochzeit ändert sich automatisch die Steuerklasse der frisch Vermählten.

    Die berufstätigen Ehepartner werden dann in die Steuerklasse IV eingruppiert. Das ist aber nur sinnvoll, beide Partner annähernd das gleiche verdienen. Hat ein Partner deutlich mehr Einkommen, kann die Kombination III / V die bessere Alternative sein.

  • Mehr Elterngeld durch Steuerklassenwechsel: Eltern können sich schon bei der Geburt ihres Kindes über das höchstmögliche Elterngeld freuen, wenn sie vorab dafür die Weichen stellen. In der Regel lohnt es sich, wenn der Elternteil, der später in Elternzeit geht, zu Beginn der Schwangerschaft Steuerklasse III beantragt.
  • Der Staat fördert die Kinderbetreuungskosten: Eltern können bis zu 6.000 Euro pro Kind für die Betreuung geltend machen…

    …wenn es nicht älter als 13 Jahre ist und die Aufwendungen nicht bar bezahlt wurden. Das Finanzamt berücksichtigt dann zwei Drittel der angegebenen Kosten als Sonderausgaben. Das Honorar einer Tagesmutter wird zu 100 Prozent berücksichtigt, das Au-pair zu 50 Prozent. Die restlichen 50 Prozent der Kosten für das Au-pair können als haushaltsnahe Dienstleistungen berücksichtigt werden. Aber auch bei einer Betreuung innerhalb der Familie (z.B. durch die Oma) gibt es sinnvolle Gestaltungsmöglichkeiten.